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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Unternehmens ProElektro.

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte des Dienstleistungsunternehmens bzw. Handwerksunternehmens ProElektro mit Auftraggebern und Vertragspartnern. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihr widersprechen, gelten die einzelvertraglichen Regelungen.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragspartner vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. 

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch die Erteilung eines Kundenauftrages durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.

Alternativ entsteht das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen ebenfalls, indem der Auftraggeber (Kunde) den Auftrag durch die Annahme eines vom Dienstleister erstellten Angebotes erteilt. Dies geschieht mit der Unterzeichnung des Angebotes innerhalb der vorgegebenen Frist oder einer eindeutigen schriftlichen oder mündlichen Annahme des Angebotes. Das Angebot wird erst zum Vertragsverhältnis, wenn der Dienstleister eine Auftragsbestätigung schriftlich oder mündlich dem Auftraggeber zukommen lässt.

3.2 Der genaue Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben, im Angebot beschrieben, in der Auftragsbestätigung beschrieben und/oder bei kleineren Aufträgen mündlich eindeutig für alle Vertragspartner abgesprochen.

3.3 Zahlungsbedingungen, Dauer der Angebotsgültigkeit, Abschlagszahlungen sowie andere individuelle Rahmenbedingungen werden im Angebot vermerkt oder anderweitig eindeutig beschrieben. 

 

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich und fristgerecht nach deutschen Recht (BGB) gekündigt oder angefochten werden.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Aufraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist, und auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht zahlt. Ein weiterer wichtiger Grund ist, wenn der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz) gerät.

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